Um den Bedarf an den unterschiedlichsten Bootsdienstleistungen möglichst optimal decken zu können, haben die Werft Punat und die Marina Punat vielen Dienstleistern die Genehmigung erteilt, auf ihrer Konzessionsfläche tätig zu werden. Durch zahlreiche Verträge wurde festgelegt, dass Dienstleister diverser Fachrichtungen Arbeiten auf Ihrem Boot durchführen dürfen.
Die Marina Punat GmbH und die Werft Punat GmbH sind Konzessionsträger für den maritimen Bereich und haben das Recht, alle auf dieser Konzessionsfläche tätigen Dienstleister zu überwachen.
Wenn Sie einen Service-Vertrag mit einem Dienstleister abschließen, der nicht auf der Liste unserer Vertragspartner steht, sorgen Sie bitte dafür, dass er sich rechtzeitig anmeldet, also vor seiner Ankunft in der Marina, um seinen Status zu klären, eine Tages-Arbeitserlaubnis einzuholen und die damit verbundene Gebühr zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Arbeiten im Rahmen der Garantiezeit oder um sonstige Arbeiten handelt.
Die Marina Punat GmbH und/oder die Werft Punat GmbH sind dazu bereit, eine Genehmigung für die Nutzung ihrer Infrastruktur und ihrer Anlage zu erteilen, wenn der Dienstleister nach ihrer Einschätzung die Bedingungen der von den Gesellschaften Marina Punat und Bootswerft Punat erstellten Richtlinien für die Aufnahme einer Kooperation erfüllt.
Welche Schritte muss ein externer Dienstleister, der nicht Vertragspartner der Marina und der Werft ist, unternehmen, um eine Genehmigung für die Nutzung unserer Infrastruktur und für eine Tätigkeit auf Ihrem Boot zu erhalten?
Dienstleister, die weder auf der Liste unserer Vertragspartner stehen noch im Voraus eine Tageserlaubnis eingeholt haben, werden wir um die Einstellung ihrer Tätigkeit bitten und auf das Prozedere hinsichtlich der Erteilung einer Tageserlaubnis für die Nutzung unserer Infrastruktur hinweisen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Rezeption des Yacht-Services montags bis samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet ist.
An Tagen mit hohem Arbeitsaufkommen in der Marina und in der Werft kann es zu Verspätungen bei der Durchführung von Arbeiten kommen. Die Marina Punat GmbH und die Werft Punat GmbH übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die auf die Verspätung durchgeführter Arbeiten zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn eine Arbeitsdurchführung insgesamt nicht möglich war (z.B. wenn wir uns mangels freier Kapazitäten nicht dazu in der Lage sahen, eine Erlaubnis zur Nutzung unserer Infrastruktur zu erteilen o.a.).
Die Dienstleister sind dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit eine einheitliche Arbeitskleidung mit klar erkennbarer Firmenaufschrift und deutlich sichtbarer Tageserlaubnis zu tragen; auch die persönliche Schutzausrüstung gehört zur Pflichtausstattung.
Arbeiten, die nicht im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hafenordnung der Marina Punat GmbH, mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hafenordnung der Werft Punat GmbH sowie mit den Richtlinien für die Aufnahme einer Kooperation stehen, werden eingestellt.
Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass in unserer Marina die Durchführung von Bootsarbeiten sowohl auf den Wasserliegeplätzen als auch auf den Landliegeplätzen untersagt ist. Davon ausgenommen sind lediglich kleinere Arbeiten an Bord (z.B. Reinigung und Waschen des Wasserfahrzeugs, Vermessungsarbeiten, Reparieren, Montieren und Demontieren von Planen oder Polstern). Für alle größeren Arbeiten - insbesondere für solche, die Umweltschäden nach sich ziehen, die Gesundheit und Sicherheit von Personen gefährden oder Schäden an Sachgütern verursachen können - ist der Bootseigner verpflichtet, ein Transportfahrzeug in der SERVICE-ZONE DER WERFT PUNAT zu bestellen. Den Preis für den Transport-Service können Sie der aktuell gültigen Preisliste entnehmen.
Schauen Sie sich die Liste unserer Partnerfirmen an, mit denen wir eine vertraglich abgesicherte Kooperation gebildet haben und die für Arbeiten auf dem Gelände der Marina, der Trockenmarina und der Werft autorisiert sind. Die aktuelle Liste ist stets auf unserer Internetseite abrufbar.
Falls ein Dienstleister für die von Ihnen bestellten Arbeiten einen Schlüssel Ihres Bootes benötigt und Sie diesen Schlüssel in unserem Kontrollzentrum deponiert haben, bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig eine schriftliche Vollmacht zur Weitergabe des deponierten Bootsschlüssels zu schicken. Die Vollmacht können sie per E-Mail schicken, und zwar an support@marina-punat.hr.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hafenordnung der Marina Punat GmbH.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werft Punat GmbH.
Die Marina Punat GmbH und die Werft Punat GmbH sind Konzessionsträger für den maritimen Bereich und haben das Recht, alle auf dieser Konzessionsfläche tätigen Dienstleister zu überwachen.
Wenn Sie einen Service-Vertrag mit einem Dienstleister abschließen, der nicht auf der Liste unserer Vertragspartner steht, sorgen Sie bitte dafür, dass er sich rechtzeitig anmeldet, also vor seiner Ankunft in der Marina, um seinen Status zu klären, eine Tages-Arbeitserlaubnis einzuholen und die damit verbundene Gebühr zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Arbeiten im Rahmen der Garantiezeit oder um sonstige Arbeiten handelt.
Die Marina Punat GmbH und/oder die Werft Punat GmbH sind dazu bereit, eine Genehmigung für die Nutzung ihrer Infrastruktur und ihrer Anlage zu erteilen, wenn der Dienstleister nach ihrer Einschätzung die Bedingungen der von den Gesellschaften Marina Punat und Bootswerft Punat erstellten Richtlinien für die Aufnahme einer Kooperation erfüllt.
Welche Schritte muss ein externer Dienstleister, der nicht Vertragspartner der Marina und der Werft ist, unternehmen, um eine Genehmigung für die Nutzung unserer Infrastruktur und für eine Tätigkeit auf Ihrem Boot zu erhalten?
- Zunächst muss der Dienstleister nachweisen, dass er unsere Bedingungen erfüllt. Diese sind detailliert aufgeführt in der Richtlinie zur Aufnahme einer Kooperation seitens der Marina Punat GmbH und in der Richtlinie zur Aufnahme einer Kooperation seitens der Bootswerft Punat GmbH
- Falls der Dienstleister nach eigener Einschätzung unsere Bedingungen erfüllt, stellt er per E-Mail einen Genehmigungsantrag auf Nutzung unserer Infrastruktur, und zwar spätestens 3 (drei) Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn. Diesen Antrag schickt er samt den erforderlichen Daten und kopierten Dokumenten (siehe hierzu die detaillierte Auflistung in der Richtlinie) an folgende E-Mail-Adresse: yacht-service@marina-punat.hr
- Anschließend entrichtet der Dienstleister die für die Nutzung unserer Infrastruktur fällige Gebühr und erhält an der Rezeption des Yacht-Services seine Tages-Arbeitserlaubnis, falls er vorab einen Bestätigungsvertrag von der Marina und der Werft erhalten hat.
Wenn der Dienstleister die Gebühr für die Infrastruktur-Nutzung entrichtet und die auf Tagesbasis erteilte Arbeitserlaubnis an der Rezeption des Yacht-Services entgegengenommen hat, wird vorausgesetzt, dass er sowohl die Bedingungen für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit sowie die in der Richtlinie zur Aufnahme einer Kooperation auf unserer Konzessionsfläche festgelegten Verpflichtungen und Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Dienstleister, die weder auf der Liste unserer Vertragspartner stehen noch im Voraus eine Tageserlaubnis eingeholt haben, werden wir um die Einstellung ihrer Tätigkeit bitten und auf das Prozedere hinsichtlich der Erteilung einer Tageserlaubnis für die Nutzung unserer Infrastruktur hinweisen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Rezeption des Yacht-Services montags bis samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet ist.
An Tagen mit hohem Arbeitsaufkommen in der Marina und in der Werft kann es zu Verspätungen bei der Durchführung von Arbeiten kommen. Die Marina Punat GmbH und die Werft Punat GmbH übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die auf die Verspätung durchgeführter Arbeiten zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn eine Arbeitsdurchführung insgesamt nicht möglich war (z.B. wenn wir uns mangels freier Kapazitäten nicht dazu in der Lage sahen, eine Erlaubnis zur Nutzung unserer Infrastruktur zu erteilen o.a.).
Die Dienstleister sind dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit eine einheitliche Arbeitskleidung mit klar erkennbarer Firmenaufschrift und deutlich sichtbarer Tageserlaubnis zu tragen; auch die persönliche Schutzausrüstung gehört zur Pflichtausstattung.
Arbeiten, die nicht im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hafenordnung der Marina Punat GmbH, mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hafenordnung der Werft Punat GmbH sowie mit den Richtlinien für die Aufnahme einer Kooperation stehen, werden eingestellt.
Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass in unserer Marina die Durchführung von Bootsarbeiten sowohl auf den Wasserliegeplätzen als auch auf den Landliegeplätzen untersagt ist. Davon ausgenommen sind lediglich kleinere Arbeiten an Bord (z.B. Reinigung und Waschen des Wasserfahrzeugs, Vermessungsarbeiten, Reparieren, Montieren und Demontieren von Planen oder Polstern). Für alle größeren Arbeiten - insbesondere für solche, die Umweltschäden nach sich ziehen, die Gesundheit und Sicherheit von Personen gefährden oder Schäden an Sachgütern verursachen können - ist der Bootseigner verpflichtet, ein Transportfahrzeug in der SERVICE-ZONE DER WERFT PUNAT zu bestellen. Den Preis für den Transport-Service können Sie der aktuell gültigen Preisliste entnehmen.
Schauen Sie sich die Liste unserer Partnerfirmen an, mit denen wir eine vertraglich abgesicherte Kooperation gebildet haben und die für Arbeiten auf dem Gelände der Marina, der Trockenmarina und der Werft autorisiert sind. Die aktuelle Liste ist stets auf unserer Internetseite abrufbar.
Falls ein Dienstleister für die von Ihnen bestellten Arbeiten einen Schlüssel Ihres Bootes benötigt und Sie diesen Schlüssel in unserem Kontrollzentrum deponiert haben, bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig eine schriftliche Vollmacht zur Weitergabe des deponierten Bootsschlüssels zu schicken. Die Vollmacht können sie per E-Mail schicken, und zwar an support@marina-punat.hr.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hafenordnung der Marina Punat GmbH.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werft Punat GmbH.