Boote und Yachten, die unter der Flagge einiger anderer Schengen-Mitgliedstaaten fahren, müssen ihre Fahrt nicht mehr zur Abwicklung von Grenz- und Zollkontrollen unterbrechen. Dies gilt auch für solche Boote, die unter der Flagge von Drittstaaten fahren. Bootsbesatzungen müssen sich dann keinerlei Grenzkontrollen mehr unterziehen, sofern sie von einem zum Schengenraum gehörenden Hafen kommend in einen kroatischen Hafen einfahren. Dies gilt auch dann, wenn sie zwischen Start- und Zielhafen über internationale Gewässer fahren. Abweichungen von dieser Regel sind zulässig, wenn Risikoanalysen ergeben, dass Einzelfallkontrollen erforderlich sind.
Bei der Einfahrt in kroatischen Hoheitsgewässer, z. B. aus Italien oder Slowenien, ist die Gebühr für Schiffssicherheit zu entrichten. Crew-Liste ist nicht mehr erforderlich.
Leider können Sie die Gebühr für Schiffssicherheit immer noch nur direkt beim Hafenamt und Hafenamt-Zweigstellen bezahlen.
Bei der Einfahrt in kroatischen Hoheitsgewässer, z. B. aus Italien oder Slowenien, ist die Gebühr für Schiffssicherheit zu entrichten. Crew-Liste ist nicht mehr erforderlich.
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