Niedrigere Kurtaxe für Bootsfahrer

Durch die kürzlich veröffentlichte Gebührenordnung über die Höhe, Zahlungsweise und Staffelung der Tourismusabgabe für Charterboote, Schiffe für mehrtägige Kreuzfahren sowie für Personen, die sich auf diesen Wasserfahrzeugen aufhalten (Bootsfahrer), sowie über die Zahlungsweise der Tourismusabgabe für Schiffe auf Kreuzfahrten im internationalen Seeverkehr sowie im internationalen Verkehr auf inneren Gewässern wurde der Pauschalbetrag der Tourismusabgabe (Kurtaxe) für 2020 um 20% gesenkt. 

Veröffentlicht am 24. 7. 2020
Bootsfahrer können die Kurtaxe wahlweise pro Einzelübernachtung oder in Form einer Pauschale bezahlen. Die Kurtaxe beläuft sich für Bootsfahrer auf 10,00 Kuna pro Person und Übernachtung.

Eine gute Nachricht für alle Urlauber: Der Kroatische Tourismusverband hat das mehrsprachige Portal NAUTIKA.EVISITOR.HR eingerichtet, über das Bootsfahrer ihre Kurtaxe online entrichten können. Damit erweitert das Portal die Möglichkeiten für Bootstouristen, die Kurtaxe zu bezahlen, denn bislang war dies nur in Hafenämtern und deren Zweigstellen möglich.

Als Wasserfahrzeuge im Sinne dieser Regelung gelten Boote, die länger als 7 m sind, mit eingebauten Liegen ausgestattet sind und für Bootsurlaube, Freizeitzwecke und Kreuzfahrten genutzt werden. 

Der Kurtaxen-Pauschale für Bootsfahrer im Jahr 2020 wurde um 20% gesenkt, und die Preise sind jetzt folgende:



Bootsfahrer, die bereits 2019 eine Kurtaxen-Pauschale für einen Zeitraum entrichtet haben, der sich bis ins Jahr 2020 erstreckt, sind nach dieser aktuellen Gebührenordnung für den entsprechenden Zeitabschnitt im Jahr 2020 nicht kurtaxenpflichtig.
Falls ein Bootsfahrer eine Kurtaxen-Pauschale für einen Zeitraum entrichtet hat, der innerhalb der Periode des epidemischen Auftretens der Krankheit COVID 19 auf dem Territorium der Republik Kroatien liegt, kann er die Erstattung desjenigen Teilbetrags verlangen, den er für den Zeitabschnitt entrichtet hat, in dem auf dem Territorium der Republik Kroatien die COVID-19-Epidemie ausgerufen war. Alternativ hat er die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer der von ihm entrichteten Kurtaxe um eine entsprechende Zeitspanne zu verlängern.

Sowohl der Erstattungsantrag als auch der Antrag auf Gültigkeitsverlängerung sind beim Kroatischen Tourismusverband einzureichen. Den erforderlichen Vordruck finden Sie HIER.

E-NAUTIKA PORTAL
Falls Sie eine OIB haben (Persönliche Identifikationsnummer von Bürgern Kroatiens, ebenso von EU-Bürgern, die in der Republik Kroatien gemeldet sind oder eine Persönliche Identifikationsnummer bei einer kroatischen Steuerbehörde beantragt haben) oder eID nutzen können (e-Ident; Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion), haben Sie Zugang zum Portal eNautika, das sich an Bootsfahrer richtet und die Möglichkeit bietet, die Einsteuerung ausländischer Boote oder Yachten in die Territorialgewässer der Republik Kroatien  anzumelden. Außerdem können Sie über dieses Portal nach der Anmeldung der Yacht oder des Bootes eine elektronische Bestätigung der Bezahlung der Schiffssicherheits-Gebühr beantragen.

Folgende Angebote des eNautik-Portals sind ohne Anmeldung öffentlich zugänglich: Einsicht in die Daten aus dem Schiffsregister, Informative Berechnung der Schifffahrtssicherheitsgebühr und der Kurtaxe.

Dieser Service steht bislang allen Bürgern Kroatiens zur Verfügung sowie den Bürgern derjenigen EU-Staaten, die Personalausweise mit Online-Funktion oder eine andere Art der e-Identifikations-Nutzung eingeführt haben.  

Wie bisher können die Bootsanmeldung sowie die Bezahlung der Schiffssicherheits-Gebühr und der Kurtaxe aber auch in den Hafenämtern und deren Zweigstellen erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass das Hafenamt in Punat derzeit montags bis freitags von 8.00 - 13.00 Uhr und samstags von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet ist.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Öffnungszeiten der Zweigstelle ändern können.
 
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